Seit dem 31.12.2021 ist die neue VSS-Norm 40 291 «Parkieren – Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen für Personenwagen und Motorräder» in Kraft. Sie ersetzt die VSS-Norm 40 291a vom 31.03.2019.
Die neue Norm beinhaltet zusätzliche Regelungen, einige Änderungen und Konkretisierungen. Dies sind beispielsweise:
- Keine Unterscheidung der Komfortstufen. Neu werden die Bemessungsfahrzeugdaten für die Festlegung der minimalen Abmessung der Fahrwege und der Parkfelder festgelegt.
- Bei Schräg- und Senkrechtparkfelder innerhalb des Strassenraumes ist ein Sicherheitsabstand zur Fahrbahn oder zum Gehweg einzuhalten.
- In Sackgassen mit senkrecht angeordneten Parkfeldern (z.B. in Tiefgaragen) sind Manövrierflächen für das Ausparkieren aus den Parkfeldern am Sackgassende zu berücksichtigen.
- Die Breiten der Fahrgassen wurden erhöht. Zusätzlich wird die Fahrgassenbreite in Kehren am Bogenanfang- und Ende festgelegt.
- Die Abmessung von Rollstuhlgerechten Parkfeldern und von Parkfeldern für Motorräder ist festgelegt.
- Die Abstände zu Wänden und Stützen sind neu definiert.
- Die Anordnung von Toranlagen bei Ein- und Ausfahren wird festgelegt.
Wir bitten Sie, zukünftig die neue Norm anzuwenden. Bei Fragen steht Ihnen das Team der VIAPLAN AG gerne zur Verfügung.