Umsetzung Tempo-30 Ruopigenstrasse Luzern

Tempo-30 aufgrund Lärmbelastung
Die Bevölkerung ist mit dem Anliegen, auf der Ruopigenstrasse Tempo-30 einzuführen, an die Stadt Luzern herangetreten. Das zuständige städtische Tiefbaumt hat den betroffenen Verkehrsraum begutachtet und ist zum Schluss gekommen, dass ein Tempo-30-Regime auf der Ruopigenstrasse aus Lärmschutz- und aus Verkehrssicherheitsgründen zu prüfen ist. Die VIAPLAN AG hat das notwendige Verkehrsgutachten erstellt. Das Gutachten hat abgeklärt, dass die Reduktion der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h nötig, zweck- und verhältnismässig ist.

Umsetzung
Da es sich bei der Ruopigenstrasse um eine relativ stark belastete, verkehrsorientierte Strasse mit mehreren Buslinien darauf handelt, würden bauliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen den Verkehrsablauf und insbesondere den ÖV-Betrieb stark stören oder verunmöglichen. Damit der Verkehrsablauf gewährleistet bleibt, wurden keine grösseren Hindernisse, wie Vertikal- oder Horizontalversätze im Strassenraum vorgesehen. Zur optischen Verschmälerung der Strasse wurde jedoch die Mittelleitlinie aufgehoben und ein Radstreifen bergwärts markiert. Durch die optische Verschmälerung werden die Fahrzeuge die Geschwindigkeit reduzieren, um sich kreuzen zu können. Die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Ruopigenstrasse erfolgte somit primär über die Signalisation und das Temporegime unterstützender Markierungen.

 

22.04.2021

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