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Planung von hindernis­freien Bushalte­stellen

Reisende mit Beeinträchtigung sollen den öffentlichen Verkehr selbständig nutzen können. Für die Umsetzung sind die Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiber verantwortlich, bei den Bus-Haltestellen die Kantone und Gemeinden.


Ihre Ansprechpersonen

Dominik Erni

Nadia Hofstetter


Hindernisfreie Bushaltestellen: Komplexe Ausgangslage bei der Planung

Insbesondere in dicht besiedelten Städten und Gemeinden sorgen die engen Platzverhältnisse für grosse Herausforderungen. Werden zusätzlich Flächen auf privatem Baugrund beansprucht, erhöht sich die Komplexität um weitere Faktoren. Hier gilt es, das Wünschbare und das Machbare mit Augenmass zu bewerten.

Doch der Aufwand lohnt sich. Denn es profitieren viele weitere Nutzerinnen und Nutzer von einem hindernisfreien Zugang zum öffentlichen Verkehr: Eltern mit Kinderwagen, Feriengäste mit grossen und schweren Koffern, ältere Menschen, die sich ihre Mobilität und damit ihre Autonomie aufrechterhalten können.

Verhältnismässige Lösungen anstreben

Wir unterstützen Kantone und Gemeinden bei der Priorisierung und gestaffelten Planung von hindernisfreien Bushaltestellen, welche die selbstständige Nutzung durch Menschen mit Behinderungen erfüllt und somit die im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) geforderte durchgängige Mobilitätskette gewährleistet.

Unsere Planerinnen und Planer sind bestens vertraut mit den technischen Vorgaben und sind dank ihrer grossen Erfahrung in der Lage, auch in anspruchsvollen Situationen funktionale und pragmatische Lösungen zu entwickeln, welche die Anforderungen aller Akteure erfüllen.

Unsere Leistungen beinhalten

  • Beratung von Gemeinden in der Priorisierung von Projekten 
  • Budgetierung zuhanden des Investionsplans 
  • Ingenieurleistungen in der Planung und Ausführung

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne beraten wir Sie in Fragen der Mobilität und der Verkehrsinfrastruktur.